Sachverständiger – Freie Rechtsanwalt

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Sie haben die freie Wahl

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Wussten Sie schon?

Es ist ihr Recht einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen

Es ist ihr Recht einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen

Schadensbegutachtung Chartboard und Checkliste

In Österreich gibt es das Prinzip der freien Sachverständigenwahl, insbesondere im Haftpflichtfall.

Das bedeutet, dass Geschädigte das Recht haben, ihren Gutachter selbst auszuwählen. Die Kosten für das Gutachten müssen in der Regel vom Schädiger dessen Haftpflichtversicherung übernommen.

Dieses Recht ermöglicht es Geschädigten, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, um eine objektive Bewertung des Schadens zu erhalten. Es ist wichtig, dass der Sachverständige fachlich qualifiziert ist, um eine fundierte Begutachtung durchzuführen.

Unser SV-Berater sind langjährige Experten in Sachen Automobil und IT. Damit sind sie bei uns in den besten Händen!

SV-Zentrum Tirol

Ihre Vorteile

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Begutachtung an Unfallort
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